Steuerrecht / Steuerstrafrecht
Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten weltweit. Einen Überblick über die steuerlichen Pflichten zu haben und somit diese auch zu erfüllen, ist für den normalen Steuerpflichtigen, ohne einen kompetenten steuerlichen Berater an der Seite, nicht möglich.
Deshalb vertrete ich meine Mandanten bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden, sowie in finanzgerichtlichen Verfahren, einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Dabei wird besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den betreuenden steuerlichen Beratern gelegt.
In Zeiten, in denen die Staatskassen immer leerer werden, erlangt das Steuerstrafrecht und die Begleitung des Mandanten bei Betriebsprüfungen immer mehr an Bedeutung.
Aufgrund des gebündelten Wissens und der besonderen Erfahrung im Umgang mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden wird eine effektive, optimierte und individuelle Strategie entwickelt, um Sie bestmöglich verteidigen zu können. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige, um trotz eines vollendeten Straftatbestandes Straffreiheit zu erlangen und demzufolge nicht bestraft zu werden.
Während der Begleitung bei Betriebsprüfungen werden für Sie ungerechtfertigte Steueransprüche abgewehrt oder Haftungsfälle verhindert. Ferner verhandele ich mit der Finanzverwaltung zur Erwirkung verbindlicher Zusagen und tatsächlicher Verständigungen.