Honorare

Die erste Frage des Mandanten gilt dem Schicksal seiner Angelegenheit, die zweite Frage betrifft meist die Kosten, die für die rechtliche Beratung oder Vertretung entstehen.

Es ist selbstverständlich, dass hierbei die volle Kostentransparenz gewährleistet ist.

Denn aufgrund der hohen Ausgaben für Aus- und Fortbildung, aktueller Literatur und Fachzeitschriften sowie der Kanzleikosten, Versicherungen etc. sind die Dienstleistungen eines Rechtsanwalts nicht günstig und Sie sollen wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

Das Honorar für die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit richtet sich in erster Linie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgebend bei der Berechnung ist hierbei stets der sog. Streit- oder Gegenstandswert, der als Berechnungsgrundlage dient.

Ebenfalls ist es möglich eine individuelle Vereinbarung über die Vergütung zu treffen.

Wir arbeiten oft auf Basis einer Honorarvereinbarung (Zeit- oder Pauschalvergütung).

Für die Erstbesprechung und Durchsicht der Unterlagen bieten wir Ihnen eine Zeitvergütung und bei Fortführung des Auftrags auf Wunsch eine Pauschalvergütung an.

Für Unternehmer besteht auch die Möglichkeit einen Beratungsvertrag abzuschließen. So verfügen Sie über eine „externe“ Rechtsabteilung zu kalkulierbaren Kosten.